Von der IHK Schwaben öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare für Architektenleistungen
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger berate ich, neben meiner Tätigkeit als Sachverständiger für Gerichte, öffentliche und private Auftraggeber bei allen technischen Fragestellungen zur HOAI.
- Prüfung von Architekten- und Ingenieurverträgen bei komplexen Bauvorhaben
- Beratung bei der Erstellung einer prüffähigen Schlussrechnung
- fachliche Prüfung von von Architekten- und Ingenieurschlussrechnungen
- Abrechnung bei Vertragskündigung
- Betreuung und Durchführung von VOF- und Wettbewerbsverfahren nach VOF und GRW
Bei der Anwendung der HOAI ergeben sich in der Praxis häufig Fragestellungen zu folgenden Honorarberechnungsvorschriften:
- Ermittlung der anrechenbaren Kosten § 10
- Wert der mitzuverarbeitenden vorhandenen Bausubstanz § 10 3a
- Ermittlung der Honorarzone §§ 12 und 11
- Bewertung des erbrachten Leistungsumfangs § 15
- Bewertung wiederholt erbrachten Grundleistungen § 20
- Auftrag für mehrere Gebäude § 22
- Verschiedene Leistungen an einem Gebäude § 23
- Umbau und/oder Modernisierung von Gebäuden § 24
- Instandhaltungen und Instandsetzungen § 27
Strohmayr Architekten | Am Graben 15 | 86391 Stadtbergen | Tel. 0821 / 243 32 – 0 | Fax 0821 / 43 10 16 | info@strohmayr-architekten.de